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Der Zoll im steuerrechtlichen Sinn ist eine Abgabe für bestimmte aus Drittstaaten eingeführte Waren. Darüber hinaus wird als Zoll die Überwachung des internationalen Warenhandels bezeichnet. Die gesamte Zollverwaltung nimmt in Österreich seit dem 1. Jänner 2021 das Zollamt Österreich mit verschiedenen Standorten wahr. Die bisherigen Zollämter wurden damit zu einer Abgabenbehörde und Finanzstrafbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt. Ausführliche Informationen zum Thema "Einfuhr von Waren nach Österreich und Zoll" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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