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Gefördert werden außerordentliche förderungswürdige Aufwendungen.
Förderunsansuchen sind schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Das Vorhaben ist zu beschreiben und ein Gesamtfinanzierungsplan inkl. den Eigenleistungen des Vereines ist vorzulegen.
Wer entscheidet über die Höhe der Förderung? Der Gemeinderat.
Die Verwendung der bewilligten Förderungsmittel sind mittels Originalrechnungen nachzuweisen.
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