Sie befinden sich: Zentrum > Bürgerservice > Förderungen

Förderung für dein Einbau von Alarmanlagen

Gemeindeförderung für den Einbau von Alarmanlagen

Antragsteller können natürliche Personen, EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen, nicht jedoch juristische Personen wie Wohnungseigentümergemeinschaften u.ä. sein.

Gefördert werden Alarmanlagen, die den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN50130, der EN50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entsprechen. Gefördert wird die erstmalige Anschaffung von Alarmanlagen, die den o.a. Richtlinien entsprechen und nachweislich nach dem 1.1.2016 in einem Gebäude in der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf montiert wurde und die geforderten Fördervoraussetzungen erfüllen, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10 % der Anschaffungskosten, maximal € 400,00.

Nachweise für die Erlangung der Gemeindeförderung:

  • Bestätigung des ausführenden Unternehmens über den fachgerechten Einbau und Einhaltung der geforderten Normen sowie das Datum des Einbaues
  • Originalrechnung mit Zahlungsnachweis
  • Zustimmungserklärung des Eigentümers bei Mietern

Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die genannten Förderungsmaßnahmen. Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen keine Förderung oder eine andere Förderhöhe zu gewähren.

 


Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf
Dorfstraße 20, 3131 Inzersdorf, Tel. 02782/831 66, Fax 831 66-9
E-mail: gemeinde@inzersdorf-getzersdorf.at, Internet: www.inzersdorf-getzersdorf.gv.at