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Antragsteller können natürliche Personen, EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen, nicht jedoch juristische Personen wie Wohnungseigentümergemeinschaften u.ä. sein.
Gefördert werden Alarmanlagen, die den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN50130, der EN50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entsprechen. Gefördert wird die erstmalige Anschaffung von Alarmanlagen, die den o.a. Richtlinien entsprechen und nachweislich nach dem 1.1.2016 in einem Gebäude in der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf montiert wurde und die geforderten Fördervoraussetzungen erfüllen, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10 % der Anschaffungskosten, maximal € 400,00.
Nachweise für die Erlangung der Gemeindeförderung:
Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die genannten Förderungsmaßnahmen. Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen keine Förderung oder eine andere Förderhöhe zu gewähren.
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