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Förderung der Fahrtkosten für Studierende (Gemeinderatsbeschluss v. 06.04.2022)
Studierende mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf, die als ordentliche Hörer/innen an einer
studieren (Nachweis ist zu erbringen), erhalten von der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einmal pro Kalenderjahr einen finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten zum, vom oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt (Nachweis der Kosten) wird.
Bei Antragstellung muss der Hauptwohnsitz durchgehend seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf bestehen.
Der finanzielle Zuschuss gemäß Punkt 1 beträgt € 100,00 pro Kalenderjahr.
Für die Gewährung der gegenständlichen Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen keine Förderung oder eine andere Förderhöhe zu gewähren.
Die Förderung tritt rückwirkend mit 01.01.2022 in Kraft.
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